Versand

So kommt eure Gemeindezeitung zu den Haushalten

Wir drucken eure Zeitung und liefern sie bei der Österreichischen Post auf. Die Post stellt sie unadressiert mit Info.Post Gemeinde zu, also an die Abgabestellen im gesamten Gemeindegebiet. Auf dieser Seite findest du den Zeitplan, die wichtigsten Punkte aus den AGB der Post und Antworten auf häufige Fragen.

Info.Post Gemeinde ist Info.Post Classic mit dem Verteilgebiet Gemeindegebiet. Das heißt laut AGB der Post: „alle zu einer politischen Gemeinde gehörenden Abgabestellen, unabhängig von der Zuordnung zu PLZ oder Post-Rayon“ (AGB Info.Post Classic, Punkt 3.1.2). Es gelten die AGB Info.Post Classic.

Das Porto ist nicht Teil der GemeindeGuru-Rechnung. Die Post rechnet es direkt über die Post-Kundennummer eurer Gemeinde ab. Für die Zustellung an die Haushalte habt ihr einen eigenen Vertrag mit der Post.

Bei der Bestellung wählst du: Zustellung an Haushalte (und Gemeindeamt), Zustellung nur an das Gemeindeamt oder Abholung in Horn (NÖ). Exemplare fürs Gemeindeamt schicken wir zusätzlich direkt ans Gemeindeamt.

Zeitplan

Vom Eingang des Druckauftrags bis zur Zustellung an die Haushalte.

11 Uhr

Druckauftrag bei uns

Bis 11:00 Uhr zählt dieser Werktag. Danach der nächste.

4

Werktage Druck

Dieser Tag zählt als erster Werktag. Am vierten Werktag geht die Zeitung zur Post.

6

Werktage Post

Die Post stellt innerhalb von maximal sechs Werktagen zu. Mit etwas Glück schon in zwei Werktagen. Samstage, 24.12. und 31.12. zählen nicht.

Darum empfehlen wir, rund 10 Werktage vom Druck bis zur Zustellung einzuplanen.

Beispiel: Du bestellst am Montag um 10 Uhr.

  • Montag ist der erste der vier Werktage Druck.
  • Am Donnerstag geht die Zeitung zur Post.
  • Die Frist der Post beginnt am Freitag, dem Werktag nach der Aufgabe. Der Tag der Aufgabe zählt nicht mit.
  • Freitag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und der nächste Freitag sind sechs Werktage. Spätestens am Freitag der Folgewoche. Mit etwas Glück schon nach zwei Werktagen.

Feiertage berechnet das Tool bei den Werktagen nicht mit. Plant rund um Feiertage, den 24.12. und den 31.12. etwas mehr Zeit ein.

Zustellung

Zählt der Samstag als Werktag?

Nein. Für die Zustellfrist zählen Samstage nicht, und auch der 24.12. und der 31.12. nicht. Die Frist beginnt am Werktag nach der Aufgabe bei der Post (AGB Info.Post Classic, 2.1).

Wann kommt unsere Zeitung bei den Haushalten an?

Erstellst du den Druckauftrag bis 11 Uhr bei uns, zählt der Tag als erster der vier Werktage Druck. Am vierten Werktag geht die Zeitung zur Post. Die Post stellt innerhalb von maximal sechs Werktagen zu, gerechnet ab dem Werktag nach der Aufgabe. Mit etwas Glück kann es auch schon in zwei Werktagen sein. Plane trotzdem rund 10 Werktage vom Druck bis zur Zustellung ein. Erst wenn die Post länger als sieben Werktage braucht, gilt das laut AGB als Verzögerung (4.1.5).

Haushalte

Bekommen Haushalte mit „Keine Werbung“-Aufkleber die Zeitung?

Die Post stellt nicht zu, wenn an der Abgabestelle unadressierte Werbesendungen abgelehnt werden (AGB 2.2). Amtliche Mitteilungen sind davon ausgenommen, wenn die Sendung beim Freimachungsvermerk deutlich „Amtliche Mitteilung“ trägt (AGB 2.3). Amtliche Mitteilungen dürfen keinen Werbecharakter haben.

Warum bekommen manche Haushalte keine Zeitung oder weicht die Stückzahl ab?

Die Post beteilt Abgabestellen, nicht gemeldete Haushalte. Zweit- und Ferienwohnungen und rein gewerbliche Adressen bekommen keine Info.Post. Bei Info.Post Gemeinde zählen alle Abgabestellen der politischen Gemeinde, auch mit anderer PLZ. Fehlen Zeitungen, melde das bitte rasch der Post. Wir helfen dir gern mit den Bestelldaten.