11 Uhr
Druckauftrag bei uns
Bis 11:00 Uhr zählt dieser Werktag. Danach der nächste.
Versand
Wir drucken eure Zeitung und liefern sie bei der Österreichischen Post auf. Die Post stellt sie unadressiert mit Info.Post Gemeinde zu, also an die Abgabestellen im gesamten Gemeindegebiet. Auf dieser Seite findest du den Zeitplan, die wichtigsten Punkte aus den AGB der Post und Antworten auf häufige Fragen.
Info.Post Gemeinde ist Info.Post Classic mit dem Verteilgebiet Gemeindegebiet. Das heißt laut AGB der Post: „alle zu einer politischen Gemeinde gehörenden Abgabestellen, unabhängig von der Zuordnung zu PLZ oder Post-Rayon“ (AGB Info.Post Classic, Punkt 3.1.2). Es gelten die AGB Info.Post Classic.
Das Porto ist nicht Teil der GemeindeGuru-Rechnung. Die Post rechnet es direkt über die Post-Kundennummer eurer Gemeinde ab. Für die Zustellung an die Haushalte habt ihr einen eigenen Vertrag mit der Post.
Bei der Bestellung wählst du: Zustellung an Haushalte (und Gemeindeamt), Zustellung nur an das Gemeindeamt oder Abholung in Horn (NÖ). Exemplare fürs Gemeindeamt schicken wir zusätzlich direkt ans Gemeindeamt.
Vom Eingang des Druckauftrags bis zur Zustellung an die Haushalte.
11 Uhr
Druckauftrag bei uns
Bis 11:00 Uhr zählt dieser Werktag. Danach der nächste.
4
Werktage Druck
Dieser Tag zählt als erster Werktag. Am vierten Werktag geht die Zeitung zur Post.
6
Werktage Post
Die Post stellt innerhalb von maximal sechs Werktagen zu. Mit etwas Glück schon in zwei Werktagen. Samstage, 24.12. und 31.12. zählen nicht.
Darum empfehlen wir, rund 10 Werktage vom Druck bis zur Zustellung einzuplanen.
Beispiel: Du bestellst am Montag um 10 Uhr.
Feiertage berechnet das Tool bei den Werktagen nicht mit. Plant rund um Feiertage, den 24.12. und den 31.12. etwas mehr Zeit ein.
Quelle: AGB Info.Post Classic, gültig ab 1.1.2026. Die Punktnummern stehen in Klammern. Zitate sind wörtlich aus diesen AGB.
Laut Auskunft der Post zählt sie Abgabestellen (Briefschlitze, Brieffachanlagen), nicht gemeldete Haushalte. Sie hat keinen Zugriff aufs Melderegister. Zweit- und Ferienwohnungen, rein gewerbliche Abgabestellen und Abgabestellen mit Verzichtshinweis werden nicht beteilt. Darum weicht die Zahl oft von euren Meldedaten ab. Und weil PLZ-Gebiete selten genau den Gemeindegrenzen folgen, unterscheidet sich die Zahl bei Info.Post Gemeinde auch von einer Auswahl nach PLZ.
Die Gemeindegrenzen und Stückzahlen für Info.Post Gemeinde kannst du auf postgeo.at ansehen.
Zusammenfassung ohne Gewähr, maßgeblich sind die AGB der Post.
Nein. Für die Zustellfrist zählen Samstage nicht, und auch der 24.12. und der 31.12. nicht. Die Frist beginnt am Werktag nach der Aufgabe bei der Post (AGB Info.Post Classic, 2.1).
Erstellst du den Druckauftrag bis 11 Uhr bei uns, zählt der Tag als erster der vier Werktage Druck. Am vierten Werktag geht die Zeitung zur Post. Die Post stellt innerhalb von maximal sechs Werktagen zu, gerechnet ab dem Werktag nach der Aufgabe. Mit etwas Glück kann es auch schon in zwei Werktagen sein. Plane trotzdem rund 10 Werktage vom Druck bis zur Zustellung ein. Erst wenn die Post länger als sieben Werktage braucht, gilt das laut AGB als Verzögerung (4.1.5).
Die Post stellt nicht zu, wenn an der Abgabestelle unadressierte Werbesendungen abgelehnt werden (AGB 2.2). Amtliche Mitteilungen sind davon ausgenommen, wenn die Sendung beim Freimachungsvermerk deutlich „Amtliche Mitteilung“ trägt (AGB 2.3). Amtliche Mitteilungen dürfen keinen Werbecharakter haben.
Die Post beteilt Abgabestellen, nicht gemeldete Haushalte. Zweit- und Ferienwohnungen und rein gewerbliche Adressen bekommen keine Info.Post. Bei Info.Post Gemeinde zählen alle Abgabestellen der politischen Gemeinde, auch mit anderer PLZ. Fehlen Zeitungen, melde das bitte rasch der Post. Wir helfen dir gern mit den Bestelldaten.